Hausordnung


Zeller SkiHütte

Dr.-Fredy-Stober-Straße 3

79868 Feldberg

Tel.: 07676 348


Hausordnung

  1. Bitte melden Sie sich spätestens 5 Tage vor der Ankunft beim Hüttenwart, Telefonnummer siehe Buchungsbestätigung.
  2. Den Anweisungen des Hüttenwartes bzw. den Vorstandsmitgliedern des Ski-Club Zell ist unbedingt Folge zu leisten.
  3. Bei Nichtbelegung eines reservierten Bettes bzw. bei Einzelzimmernutzung muss ein Zuschlag in Höhe von 4,00 EUR pro Nacht und pro Bett entrichtet werden.
  4. Der Zimmerzuteilung durch den Hüttenwart bzw. den Vorstandsmitgliedern ist Folge zu leisten.
  5. Nasse Kleidungsstücke und Skischuhe dürfen nicht im Aufenthaltsraum bzw. in den Zimmern aufbewahrt werden.
  6. Ski und Skischuhe müssen in den im Keller dafür befindlichen Räumen aufbewahrt werden. Für Ski und Skischuhe in der Ablage wird keine Haftung übernommen.
  7. Der Aufenthalt von Tieren in der Hütte ist nicht gestattet.
  8. Der Gebrauch von elektr. Heizkörpern, die Verwendung von offenem Licht und Feuer sowie das Rauchen in den Zimmern ist aus feuerpolizeilichen Gründen strengstens untersagt. Für den Notfall befindet sich auf jeder Etage im Bereich der Toiletten eine Rettungsvorrichtung.
  9. In der Hütte gekaufte Getränke dürfen nur in der Hütte eingenommen werden.
  10. Altglas und Kartonagen dürfen nicht in der Zeller Hütte entsorgt werden. Diese sind bei Abreise wieder mitzunehmen.
  11. Geschirr und Küchengeräte sind sofort nach Gebrauch zu reinigen und ordentlich in die Küchenschränke zu räumen.
  12. Bitte achten Sie auf korrekte Mülltrennung (gelber Sack für Kunststoff; Restmüll; Bio-Eimer für Kompost). Der Inhalt des Bio-Eimers ist unbedingt spätestens vor Abreise in den Kompostbehälter hinter der Hütte zu entsorgen.
  13. Die Hüttenruhe von 23:00 Uhr bis 7:30 Uhr ist einzuhalten.
  14. Das Jugendschutzgesetz ist zu befolgen.
  15. Die Zimmer sind bei Abreise besenrein zu verlassen.
  16. Für Gepäck, Garderobe und Lebensmittel wird keine Haftung übernommen. Bitte bei Abreise keine Lebensmittel, mitgebrachte Kartons und Flaschen in der Hütte zurücklassen.
  17. Für mutwillige und fahrlässige Beschädigungen in der Hütte wird Haftung verlangt.
  18. Alle Betten sind mit einem Leintuch bezogen. Kopfkissen sind vorhanden und mit einem Kopfkissenbezug bezogen. Die Bezüge werden nur bei Bedarf gewechselt. Wir empfehlen eigene Leintücher und Kopfkissenbezüge mitzubringen. Decken sind nicht vorhanden, bitte Schlafsack bzw. Decke mitbringen.
  19. Zuwiderhandlung gegen die Hausordnung können mit Ausweisung aus der Hütte durch die Hüttenverwaltung oder deren Beauftragte geahndet werden.

 

Der Vorstand; Zell im Wiesental, Juli 2021


Download
Hüttenordnung Juli 2021
Hüttenordnung Juli 2021.pdf
Adobe Acrobat Dokument 43.8 KB